Während der ersten 36 Monate (3 Jahre) wird keine Wertminderung auf den Wert Ihres Fahrrads angerechnet. In den ersten 3 Jahren erhalten Sie also den vollen Wert Ihres Fahrrads, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Zu Beginn des 4. Jahres beträgt die Entschädigung 75 % und zu Beginn des 5. Jahres 50 %.
Vergessen Sie nicht, dass der Versicherungsvertrag nach vier stillschweigenden Verlängerungen endet, d. h. am Ende des fünften Versicherungsjahres. Auf diese Weise sind Sie nicht zu lange versichert und die Versicherung wird immer an Ihre Bedürfnisse angepasst.