Was sind meine Verpflichtungen?
Was sind meine Verpflichtungen?
- Das Fahrrad muss mit einem Fahrradschloss gesichert sein, das VdS (Klasse A+ oder B+), FUB, ART Kategorie 2 (oder höher), Sold Secure (Silver oder Gold), Onguard oder SRA anerkannt ist (z.B. ABUS, AXA Hiplok, Kryptonite, Linka mit Kette) und nach Anweisung des Herstellers verwendet wird. Zudem muss das Fahrrad jederzeit an einem festen Gegenstand (z.B. einem Pfosten) befestigt sein.
- Sie müssen den Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub Ihres versicherten Fahrrads unverzüglich sowie innerhalb von 24 Stunden der Polizei melden.
- Bei einer Schadenmeldung müssen Sie uns den Kaufbeleg Ihres Fahrrads und Zubehör vorlegen sowie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Diebstahls noch in Besitz der Schlüssel Ihres Sicherheitsschlosses waren.
- Sie müssen den Schaden so schnell wie möglich melden, spätestens innerhalb von 8 Tagen nachdem Sie den Vorfall bemerkt haben.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen uns Fotos des Fahrrads schicken, wenn es vor mehr als 30 Tagen gekauft wurde.
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