Ihr Fahrrad ist gegen Materialschäden infolge von Unfällen, Vandalismus, Flut, Feuer und anderen externen Faktoren versichert.
Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten nach Abzug Selbstbehalts und Wertminderung.
Während der ersten 60 Monate (5 Jahre) des Fahrrads wird bei der Berechnung der Entschädigung keine Abschreibung vorgenommen. Ab dem 61. Monat wird eine Wertminderung vorgenommen. Die Mindestentschädigung beträgt 55 % des Versicherungswerts gemäß der Leistungstabelle in den Bedingungen und im Versicherungsschein.