Wenn sich das Fahrrad an einem öffentlich zugänglichen Ort oder in einem für andere Personen zugänglichen Fahrradraum befindet, muss es immer an einem festen Gegenstand befestigt sein. Das Schloss gilt als angemessen, wenn es entweder von der Marke ABUS BORDO PLUS ist oder es sich um ein VdS (Klasse A+ oder B+), FUB, Sold Secure Silver/Gold oder ART (Kategorie 2 oder höher) zugelassenes Schloss handelt. Außerdem muss es nach den Angaben des Herstellers verriegelt sein, z.B. mit einem Rahmenschloss oder Schließsystem mittels einer App.
Wenn sich das Fahrrad in Ihrem verschlossenen Keller/Garage/Wohnung befindet und diese Räumlichkeiten für andere Personen nicht zugänglich sind, müssen Sie Ihr Fahrrad nicht unbedingt mit einem Schloss befestigen.
Im Falle eines Diebstahls müssen alle Schlüssel, die mit der Diebstahlsicherung verbunden sind, an uns geschickt oder mittels eines "Live"-Videos gezeigt werden.