Nein. Das Fahrrad muss im gleichen Zustand bleiben, wie es vom Händler oder Hersteller geliefert wurde.
Jegliche technischen Änderungen am Fahrrad führen zur Kündigung und Ungültigkeit des Versicherungsvertrags.
Sie können jedoch Zubehör, wie zum Beispiel einen Fahrradkorb oder Kindersitz, hinzufügen.