Die Diebstahl- und Sachschadengarantie gilt im Schadensfall in den Ländern der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Nordirland, in den Fürstentümern Andorra und Monaco, in der Vatikanstadt, in Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und in der Schweiz.
Die Beistandsgarantie gilt in Deutschland und 20 km außerhalb der deutschen Grenzen.