Die Entschädigung, die Sie erhalten, entspricht dem tatsächlichen Wert des Schadens nach Abzug der Selbstbeteiligung und übersteigt in keinem Fall den Wert des versicherten Fahrrads.
1. Im Falle eines Sachschadens
Wenn der Schaden am versicherten Fahrrad repariert werden kann und gerechtfertigt ist, erstatten wir Ihnen die Reparaturkosten in voller Höhe nach Abzug der Selbstbeteiligung. Der Betrag wird auf Ihrem Bankkonto überwiesen.
2. Bei Totalverlust oder Diebstahl
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, wenn der Schaden am Fahrrad nicht repariert werden kann oder wenn das versicherte Fahrrad gestohlen und innerhalb von 14 Tagen nach der Polizeianzeige nicht gefunden wurde:
Sobald Sie die Entschädigung für den Totalschaden des Fahrrads erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Eigentum des gestohlenen Fahrrads auf den Versicherer übertragen wird. Sollte das Fahrrad gefunden werden, bleibt es im Eigentum des Versicherers.
Ein versichertes Fahrrad, dessen Reparaturkosten höher sind als dessen Kaufwert, gilt als Totalschaden und wird von uns wie oben erläutert erstattet.
Es gibt keine Wertminderung bei der Berechnung der Entschädigung in den ersten 3 Jahren. Ab dem 4. Jahr wird eine Wertminderung berechnet.